06.06.2007 Verfahrensrecht

OGH: Das bloße Interesse an einer günstigen Kostenentscheidung begründet keine Beschwer als Voraussetzung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels an den OGH


Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, Rechtsmittel, Beschwer, Kosten
Gesetze:

§ 528 ZPO

In seinem Beschluss vom 20.03.2007 zur GZ 4 Ob 21/07b hat sich der OGH mit der Beschwer befasst:

OGH: Das bloße Interesse an einer günstigen Kostenentscheidung (hier am Entfall der die Klägerin belastenden Kostenentscheidung zweiter Instanz) begründet keine Beschwer als Voraussetzung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels an den OGH.