02.08.2007 Verfahrensrecht

OGH: Auch Beschlüsse im zivilgerichtlichen Verfahren, die gesetzlich nicht vorgesehen sind, sind immer anfechtbar, wenn ihre Anfechtung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist


Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, Beschluss, Rekurs
Gesetze:

§ 514 ZPO

In seinem Beschluss vom 21.05.2007 zur GZ 8 Ob 38/07g hat sich der OGH mit der Anfechtung von Beschlüssen befasst:

OGH: Grundsätzlich sind im zivilgerichtlichen Verfahren ergangene Beschlüsse immer anfechtbar, wenn ihre Anfechtung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das muss auch für vom Gericht gefasste Beschlüsse, die gesetzlich nicht vorgesehen sind, gelten, sofern die Zulässigkeit der Anfechtung nicht mangels Beschwer zu verneinen ist.