09.08.2007 Verfahrensrecht

OGH: Dem Absonderungsgläubiger kommt nicht nur ein subsidiäres Anfechtungsrecht zu


Schlagworte: Konkursrecht, Anfechtungsbefugnis, Masseverwalter, Absonderungsgläubiger
Gesetze:

§ 37 Abs 5 KO

In seinem Beschluss vom 25.05.2007 zur GZ 6 Ob 70/07y hat sich der OGH mit dem Anfechtungsrecht gem § 37 KO befasst:

OGH: § 37 Abs 5 KO trifft die - sich auch aus dem allgemeinen Grundsatz, wonach "Absonderungsrechte als solche durch die Konkurseröffnung nicht berührt werden", ergebende - Anordnung, dass das Anfechtungsmonopol des Masseverwalters Absonderungsgläubiger nicht berührt; sie können einzelanfechten. Dass manche Autoren Masseverwalter und Absonderungsgläubiger nebeneinander die Verfolgung von Anfechtungsansprüchen einräumen, weil diese unterschiedliche Ziele anstreben, bedeutet nicht, dass dem Absonderungsgläubiger nur ein subsidiäres Anfechtungsrecht zukommt.