16.08.2007 Verfahrensrecht
OGH: Der Zessionar erlangt schon mit der gültigen Abtretung eine gesicherte, konkursfeste Position hinsichtlich der bereits angelegten künftigen Forderung, sofern diese Forderung schließlich - auch nach Konkurseröffnung - einredefrei entsteht
Schlagworte: Konkursrecht, Anfechtung, Zession, künftige Forderung
Gesetze:
§ 30 KO, § 31 KO
In seinem Erkenntnis vom 05.06.2007 zur GZ 10 Ob 29/07y hat sich der OGH mit dem Konkursrecht und der Zession befasst:
OGH: Der Zessionar erlangt schon mit der gültigen Abtretung eine gesicherte, konkursfeste Position hinsichtlich der bereits angelegten künftigen Forderung, sofern diese Forderung schließlich - auch nach Konkurseröffnung - einredefrei entsteht.