30.09.2007 Verfahrensrecht

OGH: Die Absicht des Gegners der gefährdeten Partei, bestimmte im Aufteilungsverfahren verfangene Liegenschaftsanteile zu verkaufen, ist nicht als Gefährdung des Aufteilungsanspruchs zu werten, wenn jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Gegner den Verkaufserlös verwirtschaften und verbringen werde


Schlagworte: Exekutionsrecht, einstweilige Verfügung, Gefährdung des Aufteilungsanspruchs
Gesetze:

§ 382 Z 8 lit c EO

In seinem Beschluss vom 08.08.2007 zur GZ 9 Ob 50/07d hat sich der OGH mit der Gefährdung des Aufteilungsanspruchs befasst:

OGH: Die Absicht des Gegners der gefährdeten Partei, bestimmte im Aufteilungsverfahren verfangene Liegenschaftsanteile zu verkaufen, ist nicht als Gefährdung des Aufteilungsanspruchs zu werten, wenn jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Gegner den Verkaufserlös verwirtschaften und verbringen werde.