15.11.2007 Verfahrensrecht
OGH: Unzulässigkeit eines Rechtsmittel gegen Beschluss, mit dem der ersten Instanz die Einleitung des Verfahrens aufgetragen wurde
Dieser Grundsatz gilt auch für die gegen eine konkursgerichtliche Forderungsfeststellung gerichtete, analog § 530 ZPO zu beurteilende Klage
Schlagworte: Rechtsmittelrecht, konkursgerichtliche Forderungsfeststellung
Gesetze:
§ 530 ZPO
GZ 8 Ob 95/07i, 30.08.2007
OGH: Ein Rechtsmittel gegen den Beschluss der zweiten Instanz, mit dem in Abänderung des auf Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage lautenden erstgerichtlichen Beschluss der ersten Instanz die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen wurde, ist nicht zulässig.
Dieser Grundsatz gilt auch für die gegen eine konkursgerichtliche Forderungsfeststellung gerichtete, analog § 530 ZPO zu beurteilende Klage.