18.01.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Das Bestehen der Solidarschuldnerschaft des Betriebsübergebers mit dem Übernehmer schließt einen Anspruch auf IESG aus


Schlagworte: Sozialrecht, Insolvenz-Ausfallgeld, Betriebsübergang
Gesetze:

IESG, § 6 AVRAG

In seinem Beschluss vom 23.11.2006 zur GZ 8 ObS 17/06t hat sich der OGH mit dem Betriebsübergang und dem IESG befasst:

OGH: Es entspricht stRsp, dass das Bestehen der Solidarschuldnerschaft des Übergebers mit dem Übernehmer einen Anspruch auf IESG ausschließt. Dem Sicherungszweck des IESG würde es widersprechen, derartige Ansprüche zu sichern, wenn sich der Arbeitnehmer Zahlung auch bei einem Dritten, nämlich dem solidarisch haftenden Übernehmer, verschaffen könnte.