17.01.2008 Verfahrensrecht

OGH: Delegierung gem § 31a Abs 1 JN

Die bloß fernmündliche Äußerung der Beklagten gegenüber dem Erstrichter, lieber in Feldkirch verhandeln zu wollen, kann nicht als Delegierungsantrag iSd § 31a Abs 1 JN angesehen werden


Schlagworte: Delegierung
Gesetze:

§ 31a JN

GZ 7 Nc 21/07h, 05.11.2007

OGH: Die bloß fernmündliche Äußerung der Beklagten gegenüber dem Erstrichter, lieber in Feldkirch verhandeln zu wollen, kann nicht als Delegierungsantrag iSd § 31a Abs 1 JN angesehen werden, zumal auch von der Beklagten noch ein schriftlicher Antrag in Aussicht gestellt wurde.