03.04.2008 Verfahrensrecht

OGH: Einbringung der Klage im Telefaxweg und Unterbrechungswirkung

Die nach Einbringung der Klage im Telefaxweg erforderliche Nachreichung des Originals (mit eh Unterschrift des Vertreters oder der Partei) hindert den Eintritt der Unterbrechungswirkung mit dem Einlangen der per Telefax übermittelten Klage bei Gericht nicht


Schlagworte: Klageeinbringung mittels Telefax, Verbesserung, Unterbrechungswirkung
Gesetze:

§ 74 ZPO, § 85 ZPO

GZ 4 Ob 191/07b, 11.12.2007

OGH: Die Zulässigkeit der Klageeinbringung mittels Telefax ist allgemein anerkannt, es entspricht auch der Rsp des OGH, dass die Unterbrechungswirkung der Klage nach § 1497 ABGB auch im Fall der Zurückstellung der Klage zur Verbesserung zur Beseitigung ihr anhaftender Mängel bestehen bleibt. Die nach Einbringung der Klage im Telefaxweg erforderliche Nachreichung des Originals (mit eh Unterschrift des Vertreters oder der Partei) hindert daher den Eintritt der Unterbrechungswirkung mit dem Einlangen der per Telefax übermittelten Klage bei Gericht nicht; diese Form der Klageeinbringung wahrt also prozessuale und materielle Fristen.