24.01.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Der Anwendungsbereich des IESG ist grundsätzlich teleologisch auf jene Arbeitnehmer zu reduzieren, deren Beschäftigungsverhältnis nach den §§ 1, 3 und 30 Abs 2 ASVG in die allgemeine österreichische Sozialversicherung fallen


Schlagworte: Sozialrecht, Insolvenz-Ausfallgeld, ausländischer Arbeitgeber
Gesetze:

§ 1 Abs 1 IESG

In seinem Beschluss vom 23.11.2006 zur GZ 8 ObS 15/06y hat sich der OGH mit dem IESG und einem Beschäftigungsverhältnis zu einem ausländischen Arbeitgeber befasst:

OGH: Der Anwendungsbereich des IESG ist grundsätzlich teleologisch auf jene Arbeitnehmer zu reduzieren, deren Beschäftigungsverhältnis nach den §§ 1, 3 und 30 Abs 2 ASVG in die allgemeine österreichische Sozialversicherung fallen. Neben dem Territorialitätsprinzip gilt das Versicherungsprinzip, wonach grundsätzlich nur derjenige Anspruch auf Leistung hat, der Beträge geleistet hat oder für den Beträge geleistet wurden, wobei der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld jedoch nicht von der tatsächlichen Entrichtung der Beiträge oder der Anmeldung des Arbeitsverhältnisses zur Sozialversicherung abhängig ist.