05.06.2008 Verfahrensrecht

OGH: Übertragung der Zuständigkeit gem §44 JN

Die Übertragung der Zuständigkeit gem §44 JN kommt wegen des Grundsatzes der perpetuatio fori nicht in Frage, wenn das angerufene Gericht zum Zeitpunkt der Antragstellung zuständig war, nachträgliche Tatbestandsänderungen sind unbeachtlich


Schlagworte: Zuständigkeit, Übertragung, nachträgliche Tatbestandsänderung, Grundsatz der perpetuatio fori
Gesetze:

§ 44 JN, § 29 JN

GZ 3 Nc 1/08i, 27.02.2008

OGH: Die Übertragung der Zuständigkeit gem §44 JN kommt wegen des Grundsatzes der perpetuatio fori nicht in Frage, wenn das angerufene Gericht zum Zeitpunkt der Antragstellung zuständig war, nachträgliche Tatbestandsänderungen sind unbeachtlich.