17.07.2008 Verfahrensrecht

OGH: Zur Anfechtung der Verbücherung des Eigentumserwerbs des Geschenknehmers aufgrund eines außerhalb der Anfechtungsfrist geschlossenen Schenkungsvertrags

Die Anfechtung der Verbücherung des Eigentumserwerbs des Geschenknehmers gem § 3 Z 1 AnfO aufgrund eines außerhalb der Anfechtungsfrist geschlossenen Schenkungsvertrags setzt eine Rechtshandlung des Schuldners voraus


Schlagworte: Anfechtungsrecht, Schenkungsvertrag, Frist, Rechtshandlung des Schuldners
Gesetze:

§ 2 AnfO, § 3 AnfO

GZ 3 Ob 16/08m, 10.04.2008

Der Schuldner schenkte der Beklagten seinen Drittelanteil an einer Liegenschaft. Irrtümlich wurde die Aufsandungserklärung nicht abgegeben und erst über Klageführung der Beklagten gegen die durch einen Verlassenschaftskurator vertretene Verlassenschaft erwirkt. Die klagende Partei stützte ihre mit Klage geltend gemachte Anfechtung auf die Anfechtungstatbestände der Benachteiligungsabsicht (§ 2 Z 1 bis 3 AnfO) sowie auf § 3 Z 1 AnfO. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen hatte die Beklagte zum Schenkungszeitpunkt keine Kenntnis von den Kontoüberziehungen des Schuldners. Die Benachteiligungsabsicht müsse zum Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäfts vorliegen.

OGH: § 3 Z 1 AnfO setzt - wie die Anfechtung unentgeltlicher Verfügungen des Gemeinschuldners nach § 29 Z 1 KO - eine in den letzten zwei Jahren vor der Anfechtung vorgenommene unentgeltliche Rechtshandlung des Schuldners voraus, die beispielsweise im Grundbuchsantrag des Schuldners erblickt werden kann. Die Anfechtung der Verbücherung des Eigentumserwerbs des Geschenknehmers gem § 3 Z 1 AnfO aufgrund eines außerhalb der Anfechtungsfrist geschlossenen Schenkungsvertrags setzt - wie dies auch auf die Anfechtungstatbestände des § 2 AnfO zutrifft - eine Rechtshandlung des Schuldners voraus. Ein aufgrund schon vorliegender und anfechtungsfester Aufsandungserklärung des Schuldners vom Geschenknehmer gestellter Grundbuchsantrag reicht nicht.