15.02.2007 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Im Fall eines Wechsels der Anspruchsgrundlagen von einem Landespflegegeldgesetz zum Bundespflegegeldgesetz handelt es sich um einen neu entstandenen, selbständigen Anspruch, der vom neuen Entscheidungsträger nach § 22 BPGG aufgrund des von ihm erhobenen Sachverhaltes und der für ihn maßgeblichen Rechtslage neu zu prüfen und zu beurteilen ist
Schlagworte: Sozialrecht, Wechsel der Anspruchsgrundlagen
Gesetze:
§ 3 BPGG, § 22 BPGG
In seinem Erkenntnis vom 19.12.2006 zur GZ 10 ObS 173/06y hat sich der OGH mit dem BPGG befasst:
OGH: Im Fall eines Wechsels der Anspruchsgrundlagen von einem Landespflegegeldgesetz zum Bundespflegegeldgesetz handelt es sich um einen neu entstandenen, selbständigen Anspruch, der vom neuen Entscheidungsträger nach § 22 BPGG aufgrund des von ihm erhobenen Sachverhaltes und der für ihn maßgeblichen Rechtslage neu zu prüfen und zu beurteilen ist.