22.02.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Ein im Krankenstand befindlicher Arbeitnehmer, der gegen die auf die Wiederherstellung seiner Gesundheit abzielenden Anordnungen des Arztes so schwerwiegend verstößt, dass der Krankheitsverlauf negativ beeinflusst bzw der Heilungsverlauf verzögert wird, verwirklicht einen Entlassungsgrund


Schlagworte: Entlassung, Krankenstand, Anordnung des Arztes
Gesetze:

§ 27 Z 1 AngG, § 82 lit f GewO 1859, § 32 Abs 2 Z 1 VBG

In seinem Beschluss vom 18.12.2006 zur GZ 8 ObA 101/06w hat sich der OGH mit der Entlassung und Anordnungen des Arztes während des Krankenstandes befasst:

OGH: Ein im Krankenstand befindlicher Arbeitnehmer, der gegen die auf die Wiederherstellung seiner Gesundheit abzielenden Anordnungen des Arztes so schwerwiegend verstößt, dass der Krankheitsverlauf negativ beeinflusst bzw der Heilungsverlauf verzögert wird, verwirklicht einen Entlassungsgrund.