25.12.2008 Verfahrensrecht
OGH: Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit gem § 31 KO
Nur konkrete Verdachtsgründe lösen eine Nachforschungspflicht des Anfechtungsgegners aus
Schlagworte: Konkursrecht, Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit, Verdachtsgründe, Nachforschungspflicht
Gesetze:
§ 31 KO
GZ 3 Ob 104/08b, 03.10.2008
OGH: Für die Kenntnis bzw verschuldete Unkenntnis von der Überschuldung bzw Zahlungsunfähigkeit des Schuldners trifft den Kläger die Beweislast. Er hat jene Umstände vorzubringen, die die Beurteilung zulassen, der Anfechtungsgegner hätte (zB) die Überschuldung kennen müssen. Ob das der Fall ist, hängt jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Nur konkrete Verdachtsgründe lösen eine Nachforschungspflicht des Anfechtungsgegners aus.