22.02.2007 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: § 9 Abs 6 AlVG ist auch auf jene Fälle anzuwenden, in denen der Arbeitgeber die zugesagte Wiedereinstellung ablehnt
Schlagworte: Sozialrecht, Arbeitslosenversicherungsrecht, Wiedereinstellungszusage
Gesetze:
§ 9 Abs 6 AlVG
In seinem Beschluss vom 18.12.2006 zur GZ 8 ObS 20/06h hat sich der OGH mit einer Wiedereinstellungszusage befasst:
OGH: § 9 Abs 6 AlVG ist auch auf jene Fälle anzuwenden, in denen der Arbeitgeber die zugesagte Wiedereinstellung ablehnt.