22.02.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: § 9 Abs 6 AlVG ist auch auf jene Fälle anzuwenden, in denen der Arbeitgeber die zugesagte Wiedereinstellung ablehnt


Schlagworte: Sozialrecht, Arbeitslosenversicherungsrecht, Wiedereinstellungszusage
Gesetze:

§ 9 Abs 6 AlVG

In seinem Beschluss vom 18.12.2006 zur GZ 8 ObS 20/06h hat sich der OGH mit einer Wiedereinstellungszusage befasst:

OGH: § 9 Abs 6 AlVG ist auch auf jene Fälle anzuwenden, in denen der Arbeitgeber die zugesagte Wiedereinstellung ablehnt.