28.05.2009 Verfahrensrecht

OGH: Zur Frage, ob der Ersteher einen Anspruch auf Übergabe iSd § 156 Abs 2 EO in Ansehung von Gebäuden hat, die zwar im Versteigerungsedikt erwähnt sind, sich aber zur Gänze auf fremdem Grund befinden

Ein Ersteher, der durch Zuschlag Eigentum an einem auf Nachbargrund stehenden Gebäude, das im Versteigerungsedikt genannt und im Schätzgutachten bewertet wurde, erworben hat, kann eine Übergabe nach § 156 Abs 2 EO erwirken


Schlagworte: Exekutionsrecht, Versteigerung, Eigentum, Zuschlag, Gebäude auf fremdem Grund
Gesetze:

§ 156 EO

GZ 3 Ob 25/09m, 25.03.2009

OGH: Erfüllte der Ersteher die Versteigerungsbedingungen, hat die Übergabe der Liegenschaft sowie des veräußerten Zubehörs gem § 156 Abs 2 EO zu erfolgen. Dabei handelt es sich nach der neueren Rechtsprechung um ein Exekutionsverfahren nach § 349 EO.

Der hier zu beurteilende Fall ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die Gewächshäuser 3 und 4 unstrittig nicht auf der versteigerten Liegenschaft, sondern auf einer nicht dem Verpflichteten gehörigen Nachbarliegenschaft befinden, wobei der Verpflichtete nach dem Inhalt des im Schätzgutachten erliegenden Pachtvertrags jene Teilfläche pachtete, auf welcher die Gewächshäuser 3 und 4 errichtet sind.

Es ist davon auszugehen, dass ein Ersteher, der durch Zuschlag Eigentum an einem auf Nachbargrund stehenden Gebäude, das im Versteigerungsedikt genannt und im Schätzgutachten bewertet wurde, erworben hat, eine Übergabe nach § 156 Abs 2 EO an ihn unabhängig davon erwirken kann, ob es sich bei dem Gebäude um ein im Eigentum des Verpflichteten stehendes Superädifikat handelt.