20.08.2009 Verfahrensrecht
OGH: Zur Reihenfolge der Entscheidung bei Haupt- und Eventualbegehren
Über das Eventualbegehren kann nicht vor dem Hauptbegehren entschieden werden
Schlagworte: Erkenntnisverfahren, Eventualbegehren, Anerkenntnis
Gesetze:
§ 227 ZPO
GZ 2 Ob 265/08x, 10.06.2009
OGH: Eine Entscheidung über das Eventualbegehren vor Entscheidung über das Hauptbegehren ist unzulässig. Auch das sofortige prozessuale Anerkenntnis des Eventualbegehrens durch den Beklagten hätte daher nicht zu einem Anerkenntnisurteil und damit zur Beendigung des Vorprozesses führen können, da der dortige Kläger sein Hauptbegehren bis zum Schluss der Verhandlung aufrechterhalten hat. Der (weitere) Prozessaufwand wäre daher auch durch ein sofortiges Anerkenntnis des Eventualbegehrens nicht vermieden worden.