OGH: Analoge Anwendung des § 7 Abs 3 EO auf die Aufhebung einer (bloßen) Rechtskraftbestätigung
Wurde nur eine Rechtskraftbestätigung gesetzwidrig oder irrtümlich erteilt, ist § 7 Abs 3 EO analog anzuwenden
§ 7 EO
GZ 2 Ob 232/08v, 25.06.2009
OGH: Während für die Aufhebung einer gesetzwidrig oder irrtümlich erteilten Vollstreckbarkeitsbestätigung das Verfahren nach § 7 Abs 3 EO zur Verfügung steht, findet sich keine entsprechende gesetzliche Anordnung für die Aufhebung einer gesetzwidrig oder irrtümlich erteilten Rechtskraftbestätigung. Diese kann aber zweckmäßig und iSd Rechtssicherheit auch geboten sein. Es besteht eine Gesetzeslücke, die durch analoge Anwendung des § 7 Abs 3 EO auf Fälle, in denen (nur) eine Rechtskraftbestätigung gesetzwidrig oder irrtümlich erteilt wurde, zu schließen ist. Eine Stütze findet diese Auffassung in § 150 Abs 3 Geo und in § 79 Abs 1 GOG, wo die Bestätigungen der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit bei der Herstellung vollstreckbarer Ausfertigungen jeweils gemeinsam geregelt sind, sowie darin, dass die Rechtskraftbestätigung in der Regel in der Form der Vollstreckbarkeitsklausel ausgefertigt wird.