08.10.2009 Verfahrensrecht

OGH: Kommt dem bisherigen Sachwalter ein Rekursrecht gegen die Umbestellung auch im eigenen Namen zu?

Die Rechtsmittellegitimation erstreckt sich nur auf Rechtsmittel namens des Betroffenen, nicht jedoch auf solche im eigenen Namen des bisherigen Sachwalters


Schlagworte: Außerstreitrecht, Sachwalter, Umbestellung, Rekursrecht
Gesetze:

§ 125 AußStrG, § 127 AußStrG

GZ 7 Ob 77/09p, 08.07.2009

OGH: Die Rechtsmittellegitimation erstreckt sich nur auf Rechtsmittel namens des Betroffenen, nicht jedoch auf solche im eigenen Namen des bisherigen Sachwalters. Es entspricht stRsp, dass (auch) ein Sachwalter, dessen Bestellung nicht in seinem Interesse, sondern in dem des Betroffenen erfolgt, aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte erworben hat, in die eingegriffen werden könnte. Es besteht kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben. Da demnach ein nicht im Namen und im Interesse des Betroffenen eingebrachtes Rechtsmittel eines Sachwalters mangels Rechtsmittellegitimation zurückzuweisen ist, steht die Entscheidung des Rekursgerichts im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung des OGH.