03.12.2009 Verfahrensrecht

OGH: Zur Anspruchsgebundenheit einstweiliger Verfügungen

Der mit einer während eines Rechtsstreites zu erlassenden einstweiligen Verfügung zu sichernde Anspruch hat sich im Rahmen des mit der Klage erhobenen Anspruches zu halten


Schlagworte: Provisorialverfahren, Anspruchsgebundenheit
Gesetze:

§§ 387 ff EO

GZ 1 Ob 117/09a, 08.09.2009

OGH: Nach der ständigen höchstgerichtlichen Judikatur hat sich der mit einer während eines Rechtsstreits zu erlassenden einstweiligen Verfügung zu sichernde Anspruch im Rahmen des mit der Klage erhobenen Anspruchs zu halten. Das Sicherungsbegehren darf daher weder das Hauptbegehren quantitativ überschreiten, noch qualitativ einen anderen Anspruch darstellen als das Klagebegehren.