29.12.2009 Verfahrensrecht

OGH: Zu den Zuständigkeitstatbeständen des Art 3 Abs 1 lit a EuEheVO

Die verschiedenen Zuständigkeitstatbestände des Art 3 Abs 1 lit a EuEheVO stehen gleichrangig nebeneinander


Schlagworte: Europäisches Zivilprozessrecht, Zuständigkeit, Ehesachen
Gesetze:

Art 3 EuEheVO

GZ 1 Ob 168/09a, 13.10.2009

OGH: Die verschiedenen Zuständigkeitstatbestände des Art 3 Abs 1 lit a EuEheVO stehen gleichrangig nebeneinander. Die internationale Zuständigkeit kann daher auf jede einzelne dieser Alternativen gestützt werden.