06.04.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Eine teleologische Reduktion der Bestimmung des § 5 Abs 5 KBGG dahin, dass der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld mit einem neuen Anspruch für ein weiteres Kind nur in jenen Fällen endet, in denen ein und dieselbe Person die Kinderbetreuung vornimmt bzw das Kinderbetreuungsgeld durch Antragstellung beansprucht, kommt nicht in Betracht


Schlagworte: Sozialrecht, Kinderbetreuungsgeld, weiteres Kind, Wochengeld
Gesetze:

§ 5 Abs 5 KBGG, § 6 KBGG

In seinem Erkenntnis vom 30.01.2007 zur GZ 10 ObS 9/07g hat sich der OGH mit dem KBGG und der Frage der Anspruchskumulation für den Fall einer weiteren Geburt befasst:

OGH: Die vom Kläger angestrebte teleologische Reduktion der Bestimmung des § 5 Abs 5 KBGG dahin, dass der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld mit einem neuen Anspruch für ein weiteres Kind nur in jenen Fällen ende, in denen ein und dieselbe Person die Kinderbetreuung vornehme bzw das Kinderbetreuungsgeld durch Antragstellung beanspruche, kommt nicht in Betracht.

Nach § 6 Abs 1 KBGG ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, sofern ein Anspruch auf Wochengeld oder eine andere gleichartige Leistung besteht. Nach der durch die Bestimmung des § 6 Abs 1 letzter Satz KBGG idF BGBl I 2002/20 (nunmehr § 6 Abs 2 KBGG idF BGBl I 2005/100) erfolgten Klarstellung bezieht sich das Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes bei Wochengeldbezug ausschließlich auf den Wochengeldbezug für das Kind, für welches Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Entsteht daher während des Kinderbetreuungsgeldbezuges ein Anspruch auf Wochengeld anlässlich der Geburt eines weiteren (jüngeren) Kindes, so gebührt das Kinderbetreuungsgeld weiter bis zu dem der Geburt des jüngeren Kindes vorangehenden Tag. Die in § 6 Abs 1 letzter Satz KBGG normierte Ausnahme vom Ruhen des Anspruches auf Kinderbetreuungsgeld bezieht sich daher nur auf Wochengeldansprüche vor der Geburt eines Kindes