06.04.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Keine Befristung des Kündigungsschutzes bei Betriebsübergang


Schlagworte: Betriebsübergang, Kündigungsschutz, unbefristet
Gesetze:

§ 3 AVRAG, § 879 ABGB

In seinem Erkenntnis vom 01.02.2007 zur GZ 9 ObA 16/06b hat sich der OGH mit der Frage befasst, ob der besondere Kündigungsschutz wegen des Betriebsübergangs befristet ist:

OGH: Eine Befristung des Kündigungsschutzes bei Betriebsübergang wird verneint. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist sittenwidrig iSd § 879 ABGB. Die zeitliche Komponente ändert per se nichts an dieser Sittenwidrigkeit, sofern die Kündigung - gleichgültig in welchem zeitlichen Abstand zum Betriebsübergang - wegen des Betriebsübergangs erfolgt.

Man kann davon ausgehen, dass eine Kündigung dann auf Grund des Übergangs erfolgt und folglich als unwirksam anzusehen ist, wenn der Übergang nicht nur der äußere Anlass, sondern der tragende Grund für die Kündigung ist. Je näher die Kündigung oder deren Beendigungswirkung beim Übergangszeitpunkt liegt, desto nahe liegender ist die Vermutung der Gesetzesumgehung, desto stärker werden die Anforderungen an die ausreichende sachliche Entkräftung der Umgehungsvermutung sein. In einem derartigen Fall trägt der Veräußerer bzw der Erwerber die Beweislast dafür, dass die Kündigung nicht allein auf Grund des Übergangs, sondern aus betriebsbedingten oder auch aus personen- oder verhaltensbedingten Erfordernissen erfolgte. Der durch den zeitlichen Zusammenhang erbrachte prima-facie-Beweis über das verpönte Motiv ist vom Arbeitgeber zu entkräften.