29.07.2010 Verfahrensrecht

OGH: Oppositionsklagen gegen Exekutionen zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen für unterschiedliche Zeiträume - Prozesshindernis der Streitanhängigkeit?

Zwischen zwei Oppositionsklagen gegen Exekutionen zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen für unterschiedliche Zeiträume liegt das Prozesshindernis der Streitanhängigkeit nicht vor


Schlagworte: Exekutionsrecht, gegen Exekutionen zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen für unterschiedliche Zeiträume, Streitanhängigkeit
Gesetze:

§ 35 EO, § 261 Abs 1 ZPO

GZ 3 Ob 44/10g, 26.05.2010

OGH: Zwischen zwei Oppositionsklagen gegen Exekutionen zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen für unterschiedliche Zeiträume liegt das Prozesshindernis der Streitanhängigkeit nicht vor. Dies gilt auch nach der Kombinationstheorie, die ja nur besagt, dass sich die Klage auch gegen den Anspruch richtet, soweit er Gegenstand der Exekution ist.