12.04.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Die gegenüber einem Arbeitnehmer bestehenden Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers können auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses andauern


Schlagworte: Fürsorgepflicht, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Gesetze:

§ 1157 ABGB, § 18 AngG

In seinem Beschluss vom 01.02.2007 zur GZ 9 ObA 17/07a hat sich der OGH mit der Fürsorgepflicht und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses befasst:

OGH: Die gegenüber einem Arbeitnehmer bestehenden Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers können auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses andauern.