30.09.2010 Verfahrensrecht

OGH: Einmaligkeit des Rechtsmittels und inhaltliche Ergänzungen zu mangelhaftem Rechtsmittelschriftsatz

Ein Rechtsanwalt kann zu einem mangelhaften Rechtsmittelschriftsatz der Partei auch inhaltliche Ergänzungen anbringen


Schlagworte: Schriftsätze, Einmaligkeit des Rechtsmittels, mangelhafter Rechtsmittelschriftsatz, inhaltliche Ergänzungen
Gesetze:

§§ 74 ff ZPO

GZ 8 ObA 53/10t, 18.08.2010

OGH: Die vom Vertreter der Klägerin erhobene (zweite) außerordentliche Revision verstößt nicht gegen den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels, weil ein Rechtsanwalt zu einem mangelhaften Rechtsmittelschriftsatz der Partei auch inhaltliche Ergänzungen anbringen kann.