30.09.2010 Verfahrensrecht
OGH: Einmaligkeit des Rechtsmittels und inhaltliche Ergänzungen zu mangelhaftem Rechtsmittelschriftsatz
Ein Rechtsanwalt kann zu einem mangelhaften Rechtsmittelschriftsatz der Partei auch inhaltliche Ergänzungen anbringen
Schlagworte: Schriftsätze, Einmaligkeit des Rechtsmittels, mangelhafter Rechtsmittelschriftsatz, inhaltliche Ergänzungen
Gesetze:
§§ 74 ff ZPO
GZ 8 ObA 53/10t, 18.08.2010
OGH: Die vom Vertreter der Klägerin erhobene (zweite) außerordentliche Revision verstößt nicht gegen den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels, weil ein Rechtsanwalt zu einem mangelhaften Rechtsmittelschriftsatz der Partei auch inhaltliche Ergänzungen anbringen kann.