07.10.2010 Verfahrensrecht

OGH: Wann muss eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 ZPO vorliegen?

Das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ist nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel durch den OGH zu beurteilen


Schlagworte: Revision, erhebliche Rechtsfrage, Zeitpunkt
Gesetze:

§ 502 ZPO

GZ 5 Ob 77/10z, 15.07.2010

OGH: Das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ist nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel durch den OGH zu beurteilen. Eine im Zeitpunkt der Einbringung des Rechtsmittels tatsächlich aufgeworfene erhebliche Rechtsfrage fällt somit weg, wenn die bedeutsame Rechtsfrage durch eine andere Entscheidung des OGH bereits vorher geklärt wurde.