09.12.2010 Verfahrensrecht

OGH: TP 3A RATG bei Aufforderungsschreiben nach § 8 AHG?

Seit der Beseitigung des obligatorischen Aufforderungsverfahrens fällt das Aufforderungsschreiben (§ 8 AHG) im Amtshaftungsprozess über die Hauptsache als anwaltliche Nebenleistung unter den tariflichen Einheitssatz


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, Aufforderungsschreiben, Rechtsanwaltstarif, Einheitssatz für Nebenleistungen
Gesetze:

§ 8 AHG, § 23 RATG

GZ 1 Ob 114/10m, 10.08.2010

OGH: Seit der Beseitigung des obligatorischen Aufforderungsverfahrens fällt das Aufforderungsschreiben (§ 8 AHG) im Amtshaftungsprozess über die Hauptsache (hier: Haftentschädigung) als anwaltliche Nebenleistung unter den tariflichen Einheitssatz.