31.03.2011 Verfahrensrecht
OGH: Inventar - "unbedenkliche Urkunde" iSd § 166 Abs 2 AußStrG
Der Begriff der "unbedenklichen Urkunde" iSd § 166 Abs 2 AußStrG wird so verstanden wie in § 40 EO; es muss sich demnach um Urkunden handeln, denen eine besondere Glaubwürdigkeit zukommt
Schlagworte: Außerstreitverfahren, Verlassenschaftsverfahren, Inventar, unbedenkliche Urkunde
Gesetze:
§ 166 AußStrG
GZ 5 Ob 140/10i, 09.02.2011
OGH: Der Begriff der "unbedenklichen Urkunde" iSd § 166 Abs 2 AußStrG wird so verstanden wie in § 40 EO. Es muss sich demnach um Urkunden handeln, denen eine besondere Glaubwürdigkeit zukommt.