31.03.2011 Verfahrensrecht

OGH: Inventar - "unbedenkliche Urkunde" iSd § 166 Abs 2 AußStrG

Der Begriff der "unbedenklichen Urkunde" iSd § 166 Abs 2 AußStrG wird so verstanden wie in § 40 EO; es muss sich demnach um Urkunden handeln, denen eine besondere Glaubwürdigkeit zukommt


Schlagworte: Außerstreitverfahren, Verlassenschaftsverfahren, Inventar, unbedenkliche Urkunde
Gesetze:

§ 166 AußStrG

GZ 5 Ob 140/10i, 09.02.2011

OGH: Der Begriff der "unbedenklichen Urkunde" iSd § 166 Abs 2 AußStrG wird so verstanden wie in § 40 EO. Es muss sich demnach um Urkunden handeln, denen eine besondere Glaubwürdigkeit zukommt.