28.04.2011 Verfahrensrecht

OGH: Auslegung von Klauseln in AGB - erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO?

Die Auslegung von Klauseln in AGB bestimmter Geschäftsbranchen, welche regelmäßig für eine größere Anzahl von Kunden und damit Verbrauchern bestimmt und von Bedeutung sind, stellt eine erhebliche Rechtsfrage dar, sofern solche Klauseln bisher vom OGH noch nicht zu beurteilen waren, und die fragliche Regelung nicht so eindeutig ist, dass nur eine Möglichkeit der Beurteilung in Betracht kommt


Schlagworte: Revision, erhebliche Rechtsfrage, Auslegung von Klauseln in AGB
Gesetze:

§ 502 Abs 1 ZPO, § 28 KSchG

GZ 10 Ob 25/09p, 12.04.2011

OGH: Der OGH ist zur Auslegung von Klauseln in AGB nicht "jedenfalls", sondern nur dann berufen, wenn die zweite Instanz Grundsätze höchstgerichtlicher Rsp missachtete oder für die Rechtseinheit und Rechtsentwicklung bedeutsame Fragen zu lösen sind; die Auslegung von Klauseln in AGB bestimmter Geschäftsbranchen, welche regelmäßig für eine größere Anzahl von Kunden und damit Verbrauchern bestimmt und von Bedeutung sind, stellt aber nach stRsp eine erhebliche Rechtsfrage dar, sofern solche Klauseln bisher vom OGH noch nicht zu beurteilen waren, und die fragliche Regelung nicht so eindeutig ist, dass nur eine Möglichkeit der Beurteilung in Betracht kommt.