06.06.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Der Arbeitnehmer verletzt durch Kopieren von Daten bzw Anfertigen und Mitnehmen einer Sicherungs-CD in seiner Eigenschaft als Netzwerkadministrator weder konkrete arbeitsvertragliche Pflichten noch hat er er allgemein eine Handlung gesetzt, die ihn als vertrauensunwürdig erscheinen ließe


Schlagworte: Entlassung, Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, vertrauensunwürdig
Gesetze:

§ 27 AngG

In seinem Beschluss vom 28.03.2007 zur GZ 9 ObA 48/07k hat sich der OGH mit der Entlassung befasst:

OGH: Der Arbeitnehmer verletzt durch Kopieren von Daten bzw Anfertigen und Mitnehmen einer Sicherungs-CD in seiner Eigenschaft als Netzwerkadministrator weder konkrete arbeitsvertragliche Pflichten noch hat er er allgemein eine Handlung gesetzt, die ihn als vertrauensunwürdig erscheinen ließe.