06.06.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Auch beim Firmenkollektivvertrag ist die Interpretation vorweg ausgehend vom Text wie bei einem Gesetz nach §§ 6 und 7 ABGB vorzunehmen


Schlagworte: Arbeitsverfassungsrecht, Kollektivvertrag, Auslegung
Gesetze:

§ 2 ArbVG, § 6 ABGB, § 7 ABGB

In seinem Erkenntnis vom 15.03.2007 zur GZ 8 ObA 56/06b hat sich der OGH mit dem Firmenkollektivvertrag befasst:

OGH: Auch beim Firmenkollektivvertrag ist die Interpretation vorweg ausgehend vom Text wie bei einem Gesetz nach §§ 6 und 7 ABGB vorzunehmen. Dabei ist subsidiär aber auch auf frühere Texte zurückzugreifen und immer zu unterstellen, dass die Kollektivvertragsparteien eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung anstreben, die einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen herbeiführen will.