19.02.2006 Wirtschaftsrecht

OGH: Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen Liegenschaftsverkäufe, die von einem Liquidator der Gesellschaft durchgeführt werden


Schlagworte: Gesellschaftsrecht, Rechtsgeschäft, Vertretungsbefugnis, Liquidator, Beschluss
Gesetze:

§ 90 Abs 4 GmbHG, § 149 HGB

In seinem Beschluss vom 13.12.2005 zur GZ 5 Ob 282/05i hatte sich der OGH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob § 90 Abs 4 GmbHG auch für Liquidationsgeschäfte einer GmbH gelte, die nur aus einem Gesellschafter bestehe und sich in Liquidation befinde:

Von den Vorinstanzen wurde das Gesuch des Antragstellers auf Einverleibung des Eigentumsrechts für einen Liegenschaftsanteil, den er von einer sich in Liquidation befindlichen HandelsgmbH erworben hatte, mit der Begründung abgewiesen, dass weder ein qualifizierter Gesellschafterbeschluss noch der Nachweis, dass die Liegenschaft nicht das gesamte Vermögen der Gesellschaft darstelle oder der Liquidator zugleich Alleingesellschafter sei, vorliege und somit die Verfügungsfähigkeit des Liquidators bezüglich des Liegenschaftsverkaufs angezweifelt werden müsse.

Der OGH führte dazu aus: Nur in jenen Fällen, in welchen eine Liegenschaft das gesamte Vermögen einer GmbH bildet, ist für den Verkauf derselben ein qualifizierter Beschluss der Gesellschafter erforderlich, um die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes gegenüber der Gesellschaft nicht auszuschließen. Im Übrigen beschränkt sich die Vertretungsbefugnis des Liquidators auf die Geschäftsführung, insbesondere die Durchführung der Abwicklungsgeschäfte. Der Verkauf von Liegenschaften durch den Liquidator ist daher grundsätzlich wirksam, sofern nicht konkret der Verdacht besteht, dass es sich um ein liquidationsfremdes Geschäft handelt oder das gesamte Vermögen der Gesellschaft dadurch veräußert wird.