04.08.2006 Wirtschaftsrecht

OGH: Im Falle der Bewerbung eines Produktes muss das Vorhandensein einer ausreichenden Vorratsmenge, die der zu erwartenden Nachfrage entspricht, sichergestellt sein, um dadurch zu verhindern, dass Kunden dazu verleitet werden, andernfalls sonstige Waren oder Dienstleistungen zu erwerben und daher irregeführt werden


Schlagworte: Wettbewerbsrecht, Werbung, Irreführung, Billigtickets
Gesetze:

§ 2 UWG

In seinem Beschluss vom 20.04.2006 zur GZ 4 Ob 265/05g hatte sich der OGH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob im Falle der Werbung von Fluggesellschaften für Billigtickets jene Rechtsprechung anzuwenden ist, die zur Irreführung über die Vorratsmenge ergangen ist:

Das klagende Luftfahrtunternehmen begehrte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, wonach es die Beklagte zu unterlassen habe, Flüge zu besonders niedrigen Preisen anzukündigen, obwohl kein ausreichendes Sitzplatzkontingent in dieser Preisstufe in der darauf folgenden Zeit zur Verfügung stehe und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes keine kostengünstige Möglichkeit für einen Rückflug bestehe. Die beklagte Fluggesellschaft wandte ein, für jede ihrer Preisstufen eine ausreichende Anzahl von Sitzplätzen vorzusehen. Eine Irreführung des Kunden sei auszuschließen, weil diesem bewusst sei, dass derart günstige Ticket möglichst früh zu buchen seien und nur beschränkt zur Verfügung stünden.

Der OGH führte dazu aus: Um sicherzustellen, dass eine Werbung nicht dazu dient, den Kunden zum Erwerb einer anderen Ware oder Dienstleistung zu verleiten, weil jene, die beworben wurde, nicht vorrätig ist, muss sichergestellt sein, dass die durch die Werbung ausgelöste Nachfrage auch abgedeckt werden kann, andernfalls ist eine solche Werbung irreführend. Abzustellen ist dabei auf die durch die Werbung ausgelöste Erwartungshaltung und ob diese frustriert wird. Dabei ist davon auszugehen, dass einem verständigen Verbraucher durchaus bewusst ist, dass für Sitzplätze innerhalb eines Fluges unterschiedliche Preise gelten und günstige Tickets in der Regel langfristig zu buchen sind.