20.10.2006 Wirtschaftsrecht

OGH: Die Anonymität der Kunden steht dem Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG nicht entgegen


Schlagworte: Handelsvertreterrecht, Tankstellenbetreibungsverträge, Franchise, Ausgleichsanspruch, Anonymität der Kunden
Gesetze:

§ 24 HVertrG

In seinem Beschluss vom 30.08.2006 zur GZ 7 Ob 122/06a hat sich der OGH mit dem Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG befasst:

Die Klägerin betrieb als Franchisenehmerin der Beklagten eine Großtankstelle in Wien samt angeschlossenem Tankstellen-Shop und gastronomischem Bereich (Bistro). Nach Kündigung seitens der Beklagten, machte die Klägerin Ausgleichsansprüche geltend.

Dazu der OGH: Die Anwendbarkeit des § 24 HVertrG auch auf Tankstellenbetreibungsverträge wie den vorliegenden wurde vom OGH bereits mehrfach grundsätzlich bejaht. Die Anonymität der Kunden steht dem Ausgleichsanspruch nicht entgegen.