20.10.2006 Wirtschaftsrecht
OGH: Die Anonymität der Kunden steht dem Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG nicht entgegen
Schlagworte: Handelsvertreterrecht, Tankstellenbetreibungsverträge, Franchise, Ausgleichsanspruch, Anonymität der Kunden
Gesetze:
§ 24 HVertrG
In seinem Beschluss vom 30.08.2006 zur GZ 7 Ob 122/06a hat sich der OGH mit dem Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG befasst:
Die Klägerin betrieb als Franchisenehmerin der Beklagten eine Großtankstelle in Wien samt angeschlossenem Tankstellen-Shop und gastronomischem Bereich (Bistro). Nach Kündigung seitens der Beklagten, machte die Klägerin Ausgleichsansprüche geltend.
Dazu der OGH: Die Anwendbarkeit des § 24 HVertrG auch auf Tankstellenbetreibungsverträge wie den vorliegenden wurde vom OGH bereits mehrfach grundsätzlich bejaht. Die Anonymität der Kunden steht dem Ausgleichsanspruch nicht entgegen.