09.11.2006 Wirtschaftsrecht

OGH: Bei der Satzung von Vereinsstatuten ist eine verstärkte Grundrechtsbindung gegeben


Schlagworte: Vereinsrecht, Satzung, Grundrechtsbindung, fair trial
Gesetze:

§ 7 VerG, § 879 ABGB, Art 6 Abs 1 EMRK

In seinem Beschluss vom 12.09.2006 zur GZ 1 Ob 137/06p hat sich der OGH mit Vereinsstatuten befasst:

OGH: Bei der Satzung von Vereinsstatuten ist nach stRsp eine verstärkte Grundrechtsbindung gegeben, da das einzelne Vereinsmitglied in der Regel keinen Einfluss auf die Gestaltung der Statuten hat und daher in einer dem Adressaten staatlicher Normen ähnlichen Unterlegenheitssituation ist. Vor diesem Hintergrund verstößt die Einführung einer "automatischen", ohne jegliche weitere Maßnahmen auf unbestimmte Dauer eintretenden Sperre eklatant gegen die Grundsätze des fair trial nach Art 6 Abs 1 EMRK.