30.11.2006 Wirtschaftsrecht

OGH: Wer Gäste eines Mitbewerbers durch unwahre Angaben über dessen Preise für das eigene Unternehmen abwirbt, verstößt gegen § 1 UWG


Schlagworte: Wettbewerbsrecht, Abwerbung, falsche Preisangaben
Gesetze:

§ 1 UWG

In seinem Erkenntnis vom 28.09.2006 zur GZ 4 Ob 126/06t hat sich der OGH mit der Sittenwidrigkeit iSd § 1 UWG befasst:

OGH: Wer Gäste eines Mitbewerbers durch unwahre Angaben über dessen Preise für das eigene Unternehmen abwirbt, beeinträchtigt den freien Willensentschluss des Kunden mit unlauteren Mitteln, verfälscht den Wettbewerb und verstößt damit gegen § 1 UWG.