30.11.2006 Wirtschaftsrecht

OGH: Eine (bereits erfolgte oder bloß mögliche) Nichtigerklärung des Immaterialgüterrechts wird im Regelfall zu keinem rückwirkenden Wegfall der Zahlungspflicht des Lizenzentgeltes führen


Schlagworte: Immaterialgüterrecht, Nichtigkeit, Lizenz, Zahlungspflicht, Verwertbarkeit, Irrtumsanfechtung
Gesetze:

Immaterialgüterrecht, § 871 ABGB

In seinem Erkenntnis vom 28.09.2006 zur GZ 4 Ob 128/06m hat sich der OGH mit der Frage befasst, welche Auswirkungen die (behauptete) Nichtigkeit eines Immaterialgüterrechts auf Pflichten aus einem Lizenzvertrag hat:

OGH: Die Klägerin macht vertragliche Ansprüche geltend. Daher ist durch - allenfalls ergänzende - Auslegung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung zu klären, welche Auswirkungen eine (bereits erfolgte oder bloß mögliche) Nichtigerklärung des Immaterialgüterrechts auf die Pflicht zur Zahlung des Lizenzentgelts hat. Diese Auslegung wird im Regelfall zu keinem rückwirkenden Wegfall der Zahlungspflicht führen. Denn der Lizenznehmer genießt bis zur Nichtigerklärung tatsächlich den Schutz der Lizenz.

Bei Fehlen tatsächlicher praktischer Verwertbarkeit wird aber ein Lizenzvertrag wegen Irrtums angefochten werden können.