14.12.2006 Wirtschaftsrecht

OGH: Der zwangsweise Ausschluss eines Gesellschafters einer GmbH ist - mit Ausnahme des im § 66 GmbHG geregelten einzigen Falls der Säumigkeit bei der Einzahlung der Stammeinlage - unzulässig; sind im Gesellschaftsvertrag entsprechende Bestimmungen enthalten, ist ein Gesellschafterausschluss aus wichtigem Grund aber möglich


Schlagworte: GmbH-Recht, Ausschluss eines Gesellschafters
Gesetze:

§ 66 GmbHG

In seinem Beschluss vom 17.10.2006 zur GZ 1 Ob 135/06v hat sich der OGH mit dem Ausschluss eines Gesellschafters einer GmbH befasst:

OGH: Nach stRsp ist der zwangsweise Ausschluss eines Gesellschafters einer GmbH - mit Ausnahme des im § 66 GmbHG geregelten einzigen Falls der Säumigkeit bei der Einzahlung der Stammeinlage - unzulässig. Sind im Gesellschaftsvertrag entsprechende Bestimmungen enthalten, ist ein Gesellschafterausschluss aus wichtigem Grund aber möglich. Die "rechtsfortbildende Etablierung" einer Ausschlussklage aus wichtigem Grund wird von der Rechtsprechung weiterhin unter Hinweis darauf abgelehnt, dass der Gesetzgeber in Kenntnis der oberstgerichtlichen Judikatur und der jahrzehntelangen Diskussion in der Lehre zur Frage des Ausschlusses eines Gesellschafters einer GmbH bisher noch keine andersartige Regelung getroffen hat.