11.01.2007 Wirtschaftsrecht

OGH: Die Einbringung eines Betriebes in eine GmbH nach den Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes führt handelsrechtlich nicht zu einer Gesamtrechtsnachfolge, sondern nur zu einer Einzelrechtsnachfolge


Schlagworte: Umgründungssteuerrecht, Einzel- / Gesamtrechtsnachfolge
Gesetze:

§ 12 UmGrStG

In seinem Beschluss vom 19.10.2006 zur GZ 3 Ob 217/06t hat sich der OGH mit der Einbringung iSd UmGrStG befasst:

OGH: Die Einbringung eines Betriebes in eine GmbH nach den Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes führt handelsrechtlich nicht zu einer Gesamtrechtsnachfolge, sondern nur zu einer Einzelrechtsnachfolge. Die Vermögensgegenstände, Rechte und Pflichten des eingebrachten Unternehmens gehen nicht gesamthaft auf die übernehmende Kapitalgesellschaft über. Es bedarf sachen- und schuldrechtlicher Übertragungsakte.