16.08.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: EDV-Anwendungen für sich allein lassen nicht den Schluss zu, dass "höhere Dienste" iSd § 1 AngG ausgeübt werden


Schlagworte: Angestelltenrecht, EDV-Anwendungen
Gesetze:

§ 1 AngG

In seinem Beschluss vom 25.06.2007 zur GZ 9 ObA 64/07p hat sich der OGH mit § 1 AngG befasst:

OGH: EDV-Anwendungen für sich allein lassen nicht den Schluss zu, dass "höhere Dienste" iSd § 1 AngG ausgeübt werden, zumal derartige Fähigkeiten heute bereits in vielen Handwerksberufen (man denke zB an Elektrotechniker oder Kfz-Mechaniker) Standard sind.