16.08.2007 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: EDV-Anwendungen für sich allein lassen nicht den Schluss zu, dass "höhere Dienste" iSd § 1 AngG ausgeübt werden
Schlagworte: Angestelltenrecht, EDV-Anwendungen
Gesetze:
§ 1 AngG
In seinem Beschluss vom 25.06.2007 zur GZ 9 ObA 64/07p hat sich der OGH mit § 1 AngG befasst:
OGH: EDV-Anwendungen für sich allein lassen nicht den Schluss zu, dass "höhere Dienste" iSd § 1 AngG ausgeübt werden, zumal derartige Fähigkeiten heute bereits in vielen Handwerksberufen (man denke zB an Elektrotechniker oder Kfz-Mechaniker) Standard sind.