31.01.2007 Wirtschaftsrecht

OGH: Ein Geschäftsführer einer GmbH ist nicht Inhaber des Unternehmens; schon aus diesem Grund kann ihn die Unternehmerhaftung des § 18 UWG nicht treffen


Schlagworte: Wettbewerbsrecht, Unternehmerhaftung, Geschäftsführer, GmbH
Gesetze:

§ 18 UWG

In seinem Erkenntnis vom 21.11.2006 zur GZ 4 Ob 137/06k hat sich der OGH mit der Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße befasst:

OGH: Ein Geschäftsführer einer GmbH ist nicht Inhaber des Unternehmens; schon aus diesem Grund kann ihn die Unternehmerhaftung des § 18 UWG nicht treffen. Seine Haftung für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft ist nur dann zu bejahen, wenn er sie selbst begangen hat, wenn er daran beteiligt war oder wenn er - bei Begehung durch einen im Unternehmen tätigen Dritten - trotz Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Verstoßes nicht dagegen eingeschritten ist.