12.04.2007 Wirtschaftsrecht

OGH: Bei Beurteilung der Irreführungseignung einer Arzneimittelwerbung ist auch dann ein strenger Maßstab anzulegen, wenn sie sich an Fachleute richtet


Schlagworte: Wettbewerbsrecht, Arzneimittelwerbung, Irreführung
Gesetze:

AMG, § 2 UWG, § 1 UWG

In seinem Beschluss vom 13.02.2007 zur GZ 4 Ob 233/06b hat sich der OGH mit der Irreführungseignung einer Arzneimittelwerbung befasst:

OGH: Bei Beurteilung der Irreführungseignung einer Arzneimittelwerbung ist auch dann ein strenger Maßstab anzulegen, wenn sie sich an Fachleute richtet. Die Werbung mit für den Werbenden günstigen Teilergebnissen einer medizinischen Studie kann dann zur Irreführung geeignet sein, wenn sie nicht zugleich deutlich macht, welche primären Ziele die zitierte Studie verfolgte und zu welchen Ergebnissen sie in Bezug auf diese Ziele gelangte.