06.09.2007 Wirtschaftsrecht

OGH: Begehrt der Kläger die Veröffentlichung in bestimmten Medien, dann ist das Gericht daran gebunden und kann nicht auf Veröffentlichung in anderen Medien erkennen


Schlagworte: Urteilsveröffentlichung, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht
Gesetze:

§ 55 MSchG, § 149 PatG, § 25 UWG

In seinem Beschluss vom 10.07.2007 zur GZ 17 Ob 11/07b hat sich der OGH mit der Urteilsveröffentlichung befasst:

Die Beklagten haben die Markenrechte der Klägerin verletzt, indem sie nach Beendigung der Lieferbeziehung und nach Verbrauch der Containerware im Jänner 2006 unter der Marke "Almdudler" eine andere Kräuterlimonade angeboten haben. Die Klägerin begehrt, sie zur Urteilsveröffentlichung in einer Ausgabe der Zeitschrift "Gastro" und in einer Samstagausgabe der "Kronen Zeitung" (Ausgabe Niederösterreich) auf Seite 5 zu ermächtigen.

Dazu der OGH: Ein Anspruch auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung steht zu, wenn der Kläger daran ein berechtigtes Interesse hat (§ 25 Abs 3 UWG). Die Urteilsveröffentlichung soll eine unrichtige Meinung richtig stellen und verhindern, dass diese Meinung weiter um sich greift. Sie dient der Aufklärung des Publikums über einen bestimmten Gesetzesverstoß, der auch in Zukunft noch nachteilige Auswirkungen besorgen lässt. Begehrt der Kläger die Veröffentlichung in bestimmten Medien, dann ist das Gericht daran gebunden und kann nicht auf Veröffentlichung in anderen Medien erkennen.

Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass sich die Markenverletzung nur gegenüber einem beschränkten Personenkreis ausgewirkt hat, nämlich gegenüber jenen Gästen, die einen Almdudler bestellt, aber ohne entsprechenden Hinweis eine andere Kräuterlimonade erhalten haben. Die Notwendigkeit der Aufklärung gegenüber einem derart eingeschränkten Personenkreis rechtfertigt es nicht, das Urteil in einer auflagenstarken überregionalen Zeitung, wie der Ausgabe Niederösterreich der Samstagausgabe der "Kronen Zeitung", zu veröffentlichen. Noch weniger erscheint es gerechtfertigt, das Urteil in einem Fachmagazin zu veröffentlichen, das sich, wie die Zeitschrift "Gastro", an die Gastronomie wendet.