29.11.2007 Wirtschaftsrecht

OGH: Keine Rekurslegitimation des Geschäftsführers gegen den Beschluss auf Eintragung seiner Abberufung im Firmenbuch

Dem Geschäftsführer kommt im eigenen Namen gegen den Beschluss auf Eintragung seiner Abberufung im Firmenbuch angesichts der lediglich deklarativ wirkenden Eintragung keine Rekurslegitimation zu


Schlagworte: Firmenbuch, Eintragung der Abberufung, Rechtsmittellegitimation des Geschäftsführers
Gesetze:

§ 45 ff AußStrG, § 17 GmbHG, § 15 UGB

GZ 6 Ob 168/07k, 13.09.2007

Der Geschäftsführer will gegen den Beschluss des Firmenbuchgerichts, nach dem der Rücktritt des Geschäftsführers im Firmenbuch eingetragen wird, Rekurs erheben. OGH: Dem Geschäftsführer kommt im eigenen Namen gegen den Beschluss auf Eintragung seiner Abberufung keine Rekurslegitimation zu, da die Rechtsstellung des Geschäftsführers durch die bloß deklarativ wirkende Eintragung im Firmenbuch nicht berührt wird. Die Eintragung der Abberufung im Firmenbuch äußert nur im Rahmen des § 15 UGB und des § 17 Abs 3 GmbHG Rechtswirkungen und berührt deshalb die tatsächliche rechtliche Stellung eines allenfalls entgegen der wahren Rechtslage zu Unrecht als abberufen in das Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführers nicht.