28.02.2008 Wirtschaftsrecht

OGH: Umwandlung einer Einpersonen-Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Auch nach § 5 UmwG idF ÜbRÄG 2006 muss bei der errichtenden Umwandlung die Höhe der übernommenen Einlagen der Höhe des Stammkapitals entsprechen


Schlagworte: Umwandlungsrecht, Umwandlung unter gleichzeitiger Errichtung einer eingetragenen Personengesellschaft
Gesetze:

§ 5 Abs 1 UmwG

GZ 6 Ob 235/07p, 07.11.2007

OGH: Auch nach § 5 UmwG idF ÜbRÄG 2006 muss bei der errichtenden Umwandlung die Höhe der übernommenen Einlagen der Höhe des Stammkapitals entsprechen. Dabei steht es den Gesellschaftern frei, ob sie sich als Kommanditist oder Komplementär beteiligen. Die Personengesellschaft kann auch bloß mit einem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft gegründet werden. Dabei muss mindestens ein weiterer Gesellschafter hinzutreten.

Dem bei Umwandlung unter Errichtung einer GmbH & Co KG im engsten Sinn erforderlichen Gläubigerschutz ist bereits im Eintragungsverfahren Rechnung zu tragen.