13.09.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Ein Verzicht des Versicherten auf die Bescheidklage ist prozessual wirksam, wenn er nach Zustellung des betreffenden Bescheides erklärt wurde


Schlagworte: Sozialrecht, Verzicht auf die Bescheidklage
Gesetze:

§ 67 ASGG

In seinem Beschluss vom 26.07.2007 zur GZ 10 ObS 135/06k hat sich der OGH mit der Frage befasst, ob der Versicherte im Verfahren in Sozialrechtssachen auf die Erhebung der Bescheidklage rechtswirksam verzichten kann:

OGH: Ein Verzicht des Versicherten auf die Bescheidklage ist prozessual wirksam, wenn er nach Zustellung des betreffenden Bescheides erklärt wurde.