08.05.2008 Wirtschaftsrecht

OGH: UWG-Novelle 2007 - unlautere / aggressive / irreführende Geschäftspraktik

Reihenfolge der Prüfung


Schlagworte: Wettbewerbsrecht, unlautere / aggressive / irreführende Geschäftspraktik, Marktteilnehmer
Gesetze:

§ 1 UWG, § 1a UWG, § 2 UWG

GZ 4 Ob 177/07v, 22.01.2008

OGH: Nach den Materialien muss künftig in folgender Reihenfolge geprüft werden, ob eine Geschäftspraktik unlauter ist: Fällt sie unter die "Liste" des Anhangs? Wenn nein: Liegt sonst eine aggressive (§ 1a UWG idgF) oder irreführende (§ 2 UWG idgF) Geschäftspraktik vor? Wenn nein: Fällt sie unter die Generalklausel des § 1 UWG idgF?

§ 2 UWG idgF gilt im Verhältnis zu Marktteilnehmern, erfasst somit sowohl das Verhältnis zwischen Unternehmern als auch jenes zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Es ist zwischen irreführenden Handlungen (§ 2 Abs 1 - 3 UWG idgF) und irreführendem Unterlassen (§ 2 Abs 4 - 6 UWG idgF) zu unterscheiden.