10.12.2009 Wirtschaftsrecht

OGH: § 22 Abs 2 GmbHG - zu den Voraussetzungen der Ablehnung eines Firmenbucheinsichtsantrages wegen Rechtsmissbräuchlichkeit

Voraussetzung dafür, dass das Firmenbuchgericht den Bucheinsichtsantrag eines Gesellschafters ablehnen kann, ist vorerst ein konkretes Vorbringen der an sich auskunftspflichtigen Gesellschaft, das einen verlässlichen Schluss darauf zulässt, dass es diesem Gesellschafter aus im Einzelnen genannten konkreten Gründen um die rechtsmissbräuchliche Ausübung seines Individualrechts geht; hierbei ist der Antrag des Gesellschafters, der in der Absicht handelt, die erlangten Geschäftsinformationen für ein geplantes Konkurrenzunternehmen nutzen zu wollen als rechtsmissbräuchlich anzusehen


Schlagworte: Gesellschaftsrecht, Informationsanspruch des GmbH-Gesellschafters gegen die Gesellschaft, Firmenbuch, Einsichtsantrag, Ablehnung, Rechtsmissbräuchlichkeit
Gesetze:

§ 22 Abs 2 GmbHG

GZ 6 Ob 178/ 09h, 18.09.2009

OGH: Nach stRsp steht dem Gesellschafter einer GmbH zwar ein umfassender Informationsanspruch gegen die Gesellschaft zu, die Inanspruchnahme dieses Individualrechts stellt sich jedoch als rechtsmissbräuchlich dar, wenn der Gesellschafter damit gesellschaftsfremde, die Gesellschaft schädigende Interessen verfolgt. Von einer Rechtsmissbräuchlichkeit ist insbesondere auszugehen, wenn der Gesellschafter die Erlangung von wettbewerbsrelevanten Geschäftsinformationen anstrebt, um diese für ein (sein) Konkurrenzunternehmen zu verwenden. Beweispflichtig für die schädigende Absicht des Auskunftsbegehrenden ist der den Rechtsmissbrauch Behauptende.